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Stillen während der arbeitszeit: rechte für berufstätige mütter in der schweiz

Das Stillen ist nicht nur eine natürliche und gesunde Form der Ernährung für das Neugeborene, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Bindung zwischen Mutter und Kind. Viele berufstätige Frauen stehen jedoch vor der Herausforderung, das Stillen und ihre Arbeit zu vereinbaren. Wie ist das gesetzlich in der Schweiz geregelt? Laut dem Schweizer Arbeitsrecht haben Mütter das Recht, während der Arbeitszeit ausreichend Zeit und eine geeignete Umgebung zum Stillen oder Abpumpen von Milch zu erhalten. 


Gesetzlicher Schutz für Mütter am Arbeitsplatz in der Schweiz

In der Schweiz sind die Rechte stillender Mütter am Arbeitsplatz gesetzlich verankert. Artikel 35 des Arbeitsgesetzes (ArG) gewährt Frauen das Recht auf ausreichend Zeit und eine geeignete Umgebung zum Stillen oder Abpumpen von Milch während der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat die Verantwortung, dies sicherzustellen und die Arbeitnehmerin über ihre Rechte zu informieren. Es ist jedoch auch die Verantwortung der Arbeitnehmerin, den Arbeitgeber rechtzeitig über ihre Bedürfnisse zu informieren und eine gemeinsame Lösung zu finden. 

Die Details sind im Artikel 35 des Arbeitsgesetzes (ArG) geregelt. Hier finden Sie einen Auszug daraus:

Arbeitsgesetzt Stillende Mütter Schweiz Artikel 35

Link zu Artikel 35 des Arbeitsgesetzes in der Schweiz: Fedlex.admin.ch 

Die Schweizer Mutterschaftszeit ist auf 14 Wochen begrenzt, was das Stillen länger als diesen Zeitraum schwierig machen kann. Einige Frauen reduzieren ihre Stillzeit, um rechtzeitig abstillen zu können (siehe die schweizerischen Statistiken).

Natürlich entscheidet allein die Mutter, ob sie überhaupt stillen möchte und wenn ja, wie lange. Die WHO, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie und die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung  empfehlen, eine Stillzeit vier bis sechs Monate und danach so lange weiterzustillen, wie Mutter und Kind es möchten. Im ersten Lebensjahr des Kindes darf die Mutter während der Arbeitszeit stillen oder abpumpen, und diese Zeit zählt als Arbeitszeit. 

Im ersten Lebensjahr haben Sie Anspruch auf: 


•    90 Minuten pro Tag bei einer täglichen Arbeitszeit von mindestens sieben Stunden, 
•    60 Minuten ab einer Arbeitszeit von vier Stunden und mehr,
•    30 Minuten bei einer Arbeitszeit von weniger als vier Stunden.

Allerdings stellt der Verein Arcade des Sages-Femmes fest: «Zahlreiche Unternehmen haben diese Bestimmungen noch nicht umgesetzt. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Recht zu stillen am Arbeitsplatz geltend machen.» Also sind Sie am Zug! 

Möglichkeiten für Vereinbarkeit von Stillen und Arbeitszeit

Eine Option ist die Nutzung flexibler Arbeitszeitmodelle, die es Müttern ermöglichen, ihre Arbeitszeit an ihre Stillzeiten anzupassen. Eine weitere Möglichkeit ist das Abpumpen von Muttermilch, was es ermöglicht, dass das Baby weiterhin von der Mutter ernährt wird, auch wenn sie nicht in der Nähe ist. Es ist jedoch wichtig, dass Frauen sich ausreichend Zeit zum Abpumpen nehmen und eine geeignete Umgebung dafür finden können. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine geeignete Umgebung bereitzustellen, aber Mütter können auch selbst eine mobile Milchpumpe verwenden. Zusätzlich kann der Partner bei diesem Prozess helfen, indem er beispielsweise das Baby füttert, während die Mutter abpumpt oder ihr bei der Vorbereitung des Abpumpens unterstützt.

Eine weitere Option ist die Organisation von Kitas und weiteren Kinderbetreuungsangeboten in der Nähe des Arbeitsplatzes. Es gibt auch die Möglichkeit, Home-Office oder Teilzeitarbeit in Anspruch zu nehmen, um mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen und das Stillen zu erleichtern. Letztendlich sollten Mütter und Arbeitgeber gemeinsam eine Lösung finden, die sowohl den Bedürfnissen der Mutter als auch den Anforderungen des Arbeitsplatzes entspricht. Es lohnt sich bereits in der Schwangerschaft, Vorkehrungen zu treffen, um das Stillen und die Arbeit besser vereinbaren zu können. Dazu gehört das frühzeitige Gespräch mit dem Arbeitgeber bezüglich der Arbeitszeit nach der Geburt sowie die Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Mehr Flexibilität in den pop e poppa Kitas

Bei pop e poppa stehen das Kind und seine Familie im Mittelpunkt unseres Tuns, deshalb bieten die Kitas in unserem Netzwerk innovative Lösungen an, die auf die Bedürfnisse von Familien in der heutigen Zeit zugeschnitten sind.

In einigen Kitas von pop e poppa können die Mütter in einem behaglichen und ruhigen Raum ihr Baby ganz ungestört stillen. In jeder Kita informiert Sie die Leitung gern über diese Möglichkeiten, sowie über die Möglichkeit, Muttermilch mitzubringen, die Sie für Ihr Baby abgepumpt haben, damit es sie tagsüber trinken kann. Die Kitaleitung ist immer gern bereit, eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

Die angebotenen Zusatzleistungen variieren je nach Kita (Zurich und Bern)– weitere Details finden Sie auf unserer Website.

Ein Hilfsmittel für die Karriereplanung

Um berufstätige Frauen und deren Vorgesetzte zu unterstützen, hat Travail.Suisse www.mamagenda.ch entwickelt. Diese kostenlose Online-Plattform beleuchtet Themen rund um die Mutterschaft und lädt dazu ein, sich schon im Vorfeld ausreichend und konstruktiv auszutauschen. 

 

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

  • Darf ich während der Arbeitszeit mein Kind stillen?

    Ja, als stillende Mutter hast du das Recht, während der Arbeitszeit dein Kind zu stillen oder Milch abzupumpen.

  • Wie lange darf ich stillen?

    Die Dauer des Stillens hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber als grobe Richtlinie gilt, dass Säuglinge in den ersten sechs Monaten ausschliesslich gestillt werden sollten.

  • Was sind meine Rechte als stillende Mutter am Arbeitsplatz?

    Als stillende Mutter hast du das Recht auf eine angemessene Zeit und Möglichkeit, um dein Kind zu stillen oder Milch abzupumpen. Der Arbeitgeber muss zudem die Arbeitsbedingungen anpassen, um den Schutz von Mutter und Kind zu gewährleisten.

  • Wie beeinflusst das Stillen meine Karrierechancen?

    Das Stillen sollte keine Auswirkungen auf deine Karriere haben. Es gibt gesetzliche Regelungen, die den Schutz stillenden Mütter am Arbeitsplatz gewährleisten.


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