Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) Kt. Schwyz

pop e poppa begrüsst sehr, dass die familienergänzende Bildung und Betreuung im Kanton Schwyz mit dem 2022 verabschiedeten Gesetz und der nun vorliegenden Verordnung (KiBeV) verankert werden soll. Pop e poppa befürwortet auch die Einführung einer kantonal einheitlichen finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand in Form von Betreuungsgutscheinen und die Schaffung einer kantonalen Fachstelle für alle Betreuungsformen.

Im Zusammenhang mit den Normkosten ist aus Sicht von pop e poppa positiv hervorzuheben, dass das vorgeschlagene Modell keine Tarifdeckelung beinhaltet und die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung in ihrer Tarifgestaltung frei sind. Weiter verwendet das Modell für die Berechnung der Normkosten den Durchschnittswert von aktuellen Tagestarifen, ohne jedoch die mit der KiBeV neu verankerten Qualitätsanforderungen zu berücksichtigen. Dies beurteilt pop e poppa als kritisch – dies umso mehr, als diese Anforderungen, insbesondere zur Qualifikation des Personals und zum Betreuungsschlüssel, auf dem Minimum oder sogar unter den 2022 verabschiedeten Empfehlungen der SODK und EDK liegen. Pop e poppa weist seit Jahren vehement darauf hin, dass die Qualität dringend weiterentwickelt und dafür auch eine adäquate Finanzierung bereitgestellt werden muss. Daher fordert pop e poppa, die Normkosten zu überprüfen und zu diesem Zweck gemeinsam mit den Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung einbezogen zu werden.

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